Wann besteht Anspruch?
Voraussetzung für die Verordnung ambulanter psychiatrischer Leistungen sind verschiedene psychische Symptome wie z.B. Depressionen, Halluzinationen, Wahnvorstellungen, Selbst- und Fremdgefährdung, Unfähigkeit zur Selbstpflege und Versorgung oder Sucht und Abhängigkeiten.
Um eine optimale Betreuung zu gewährleisten, arbeiten wir eng mit Experten sowie psychiatrischen Diensten und Institutionen zusammen. Gerne beraten wir Sie persönlich.
Abklärung, Beratung und Koordination
Abklärungen und Bedarfsberatungen werden von Pflegefachpersonen mit Fachrichtung Psychiatrie durchgeführt. Dabei spielt die Zusammenarbeit mit dem Umfeld unseres Klientels sowie mit dem behandelnden Arzt eine zentrale Rolle.
- Planen, Organisation, Koordination der Behandlung mit Arzt und anderen Diensten, Behörden
- Angehörige begleiten und beraten
- Zielorientierte Planung der bedarfsgerechten psychiatrischen Pflege
- Beratung gemäss Ihren Anliegen
Psychosoziale Behandlungspflege
- Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung zu Dritten
- Erkennen und Fördern von Ressourcen
- Aufbau einer stützenden Tagesstruktur
- Prävention und Unterstützung bei Krisensituationen und Überforderung in schwierigen Lebensphasen
- Anleitung im Umgang mit Aggression, Angst und Wahnvorstellungen
- Erarbeitung und Einüben von Bewältigungsstrategien
- Unterstützung zur Vermeidung von akuter Selbst- oder Fremdgefährdung
- Aktivitätsaufbau im täglichen Leben
- Verabreichen und/oder Kontrolle der Medikamente
Psychosoziale Grundpflege
- Anleiten und Unterstützung bei der Körperpflege
- Begleitung zum Arzt, in eine Klinik oder anderen Institutionen
- Anleiten und Trainieren von Verrichtungen und Alltagsfertigkeiten (z.B. Einkaufen, Zubereitungen von Mahlzeiten u.v.m.)
- Wohungspflege (nur mit Aktivierungs- und/oder Trainingsziel)
- Soziale Integration und Trainieren der sozialen Kontaktaufnahme und der Gestaltung von Beziehungen auch nach Klinikaufenthalten