Wann besteht Anspruch?
Bei Krankheit, Unfall, nach einer Spitalentlassung oder während Ihres Genesungsprozesses, bieten wir Ihnen professionelle medizinische Versorgung, bei Ihnen zu Hause.
Wer bezahlt diese Dienstleistung?
Diese Leistungen sind kassenpflichtig und werden von Ihrer Krankenkasse unter Abzug des Selbstbehaltes und der Franchise übernommen.
Abklärung / Beratung
- Umfassende Bedarfsermittlung in Ihrem häuslichen Umfeld
- Zielorientierte Planung der bedarfsgerechten medizinischen Versorgung
- Koordination mit anderen Diensten
- Beratung gemäss Ihren Anliegen
Grundpflege
- Unterstützung bei der Körper- und Mundpflege
- Unterstützung bei der Dekubitus-, Kontrakturen-, Pneumonie-, Thrombose- und Sturzprophylaxe
- Unterstützung bei der Pflege sowie der Umlagerung bettlägeriger Klient*innen nach kinästhetischen Grundprinzipien
- Unterstützung bei der Mobilisation nach kinästhetischen Grundprinzipien
- Unterstützung beim situationsgerechten Einrichten Ihrer Umgebung
Behandlungspflege (ärztliche Verordnung notwendig)
- Beratung der Klient*innen und ihren Angehörigen
- Verabreichen von Injektionen und Infusionen
- Überwachen der Medikamenteneinnahme
- Messung der Vitalzeichen (Blutdruck, Puls und Temperatur)
- Anwendung und Anleitung der Peritoneal-Dialyse
- Verabreichung von Sondennahrung per PEG
Fachkundige Wundversorgung durch unsere diplomierte Wundexpertin SAfW (ärztliche Verordnung notwendig)
- Fachgerechte Beurteilung und Behandlung von akuten chronischen Wunden
- Moderne Wundauflagen und innovative Therapieansätze
- Schmerzmanagement und Infektionsprävention
- Beratung für Betroffene und Angehörige
- Enge Zusammenarbeit mit Ärzten und Wundambulatorien