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Wann besteht Anspruch?

Bei Krankheit, Unfall, Mutterschaft, während Ihres Genesungsprozesses, nach der Spitalentlassung oder wenn Sie aufgrund von körperlichen Einschränkungen im Haushalt nicht selbstständig arbeiten können.


Leistungen der Hauswirtschaft

  • Bedarfsabklärung in Abstimmung mit dem jeweiligen Arzt
  • Wochenkehr, wie Staubsaugen, Abstauben, Böden staubsaugen und/oder feucht aufnehmen, Nasszellen (Badezimmer, WC) reinigen, Fronten und Arbeitsflächen in der Küche punktuell reinigen, Kühlschrank kontrollieren / reinigen usw.
  • Waschen, Bügeln und Falten von Wäsche
  • Benötigte zusätzliche Leistungen, welche nicht (mehr) selbst ausgeführt werden können, werden im Einzelfall besprochen (reduzierter Tarif bei Mitgliedschaft)

Ergänzende Leistungen

  • Einkaufen
  • Betten machen und frisch beziehen
  • Abfall zur Entsorgung bereitstellen
  • Vermittlung von Mahlzeitendiensten
  • Vermittlung von Reinigungsinstituten
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