Wann besteht Anspruch?
Bei Krankheit, Unfall, Mutterschaft, während Ihres Genesungsprozesses, nach der Spitalentlassung oder wenn Sie aufgrund von körperlichen Einschränkungen im Haushalt nicht selbstständig arbeiten können.
Leistungen der Hauswirtschaft
- Bedarfsabklärung in Abstimmung mit dem jeweiligen Arzt
- Wochenkehr, wie Staubsaugen, Abstauben, Böden staubsaugen und/oder feucht aufnehmen, Nasszellen (Badezimmer, WC) reinigen, Fronten und Arbeitsflächen in der Küche punktuell reinigen, Kühlschrank kontrollieren / reinigen usw.
- Waschen, Bügeln und Falten von Wäsche
- Benötigte zusätzliche Leistungen, welche nicht (mehr) selbst ausgeführt werden können, werden im Einzelfall besprochen (reduzierter Tarif bei Mitgliedschaft)
Ergänzende Leistungen
- Einkaufen
- Betten machen und frisch beziehen
- Abfall zur Entsorgung bereitstellen
- Vermittlung von Mahlzeitendiensten
- Vermittlung von Reinigungsinstituten